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   BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69   

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https://dejure.org/1970,8012
BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69 (https://dejure.org/1970,8012)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1970 - 3 StR 215/69 (https://dejure.org/1970,8012)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1970 - 3 StR 215/69 (https://dejure.org/1970,8012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbotene Einfuhr frischen Schweinespecks aus Italien wegen dort verbreiteter afrikanischer Schweinepest - Anforderungen an die Beurteilung eines Beweismittels als "völlig ungeeignet" - Abkommen über einen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit der Volksrepublik Bulgarien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69
    Werden Zeugen im Ausland vernommen, so kann weder erwartet noch verlangt werden, daß deutsches Verfahrensrecht angewendet wird (BGHSt 2, 300, 304) [BGH 22.04.1952 - 1 StR 622/51].
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69
    Diesen Vorschriften ist bereits dann genügt, wenn die Beteiligten erkennbar Gelegenheit zur Äußerung gehabt haben; es ist nicht erforderlich, daß sie ausdrücklich zur Äußerung aufgefordert worden sind (vgl. BGHSt 17, 337, 340) [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61].
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69
    Zwar genügt schon entfernter Verdacht (BGHSt 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53], nicht jedoch die bloße Möglichkeit der Beteiligung beider Zeugen an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Straftat.
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69
    Andererseits ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Tatrichter nicht verpflichtet ist, einen Beweis zu erheben, an dessen völliger Nutzlosigkeit von vorneherein für ihn kein Zweifel bestehen kann (vgl. z.B. BGHSt 17, 28).
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69
    Diese waren für die Entlastung des Angeklagten nicht so wesentlich, daß das Gericht in jedem Falle verpflichtet gewesen wäre, sie aufzuklären (anders als z.B. im Falle BGHSt 1, 137).
  • BGH, 09.09.1954 - 4 StR 223/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1970 - 3 StR 215/69
    Zu Unrecht bemängelt die Revision ferner unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. September 1964 - 4 StR 223/54 - (GA 1954, 374), daß die Strafkammer den Antrag auf Vernehmung des Kapitäns der "P.", M., abgelehnt hat, weil dieser Zeuge unerreichbar sei.
  • BGH, 26.02.1975 - 3 StR 414/74

    Ungeeignetheit eines Beweismittels - Verbot der antizipierten Beweiswürdigung -

    Ein Zeuge ist nicht etwa schon deshalb völlig ungeeignet, weil er nur Tatsachen bekunden kann, welche die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich zu stützen geeignet sind, sie aber nicht unmittelbar bestätigen (BGH, Urteil vom 4. März 1970 - 3 StR 215/69 - S. 5).
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